Bulletin von der Jahreshauptversammlung der Creturner Group AB (559152-3013) am 30. Juni 2025
Auf der Jahreshauptversammlung und der anschließenden satzungsgemäßen Vorstandssitzung der Creturner Group AB heute, am 30. Juni 2025, wurde unter anderem Folgendes beschlossen:
Verabschiedung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz
Die Verabschiedung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurde verschoben.
Hintergrund ist, dass der Jahresbericht aufgrund von Verzögerungen im Zusammenhang mit Informationsanforderungen noch nicht fertiggestellt werden konnte.
Diese Punkte werden in einer weiteren Sitzung am 25. Juli 2025 um 10:00 Uhr behandelt.
Ausschüttung einer Dividende
Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass für das Geschäftsjahr 2024 keine Dividende gezahlt wird.
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführers
Die Hauptversammlung erteilte dem Verwaltungsrat und dem Geschäftsführer Entlastung für die Verwaltung im Geschäftsjahr 2024.
Entschädigung des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle
Die Hauptversammlung beschloss, dass dem Verwaltungsrat kein Honorar gezahlt werden soll. Die Honorare für den Wirtschaftsprüfer werden gemäß den genehmigten Rechnungen gezahlt.
Verwaltungsrat und Revisionsstelle
Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass der Verwaltungsrat aus drei Mitgliedern besteht.
Die Hauptversammlung beschloss entsprechend dem Vorschlag der Hauptaktionäre.
Die folgenden Verwaltungsratsmitglieder wurden gewählt:
Johan Nyrén (Wiederwahl)
Stefan Schill (Wiederwahl)
Daniel Moström (Wiederwahl)
Johan Nyrén wurde als Vorsitzender des Verwaltungsrats wiedergewählt.
Die Hauptversammlung wählte ABC Revision AB erneut zum Rechnungsprüfer und Jenny Gentele zur leitenden Rechnungsprüferin für den Zeitraum bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung.
Ermächtigung zur Entscheidung über eine neue Aktienausgabe
Die Hauptversammlung beschloss gemäß dem Vorschlag des Vorstands, den Vorstand zu ermächtigen, über die Ausgabe neuer Aktien und die Ausgabe von Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen zu entscheiden. Aufgrund dieser Ermächtigung kann das Aktienkapital der Gesellschaft um einen Höchstbetrag erhöht werden, der sich im Rahmen des maximalen Aktienkapitals der Gesellschaft gemäß der jeweils geltenden Satzung bewegt. Die Einzahlung kann in bar, in Sachwerten, durch Verrechnung oder in sonstiger Weise unter Bedingungen erfolgen. Von den Vorzugsrechten der Aktionäre kann abgewichen werden, wenn dies zur Stärkung der Finanzlage der Gesellschaft erforderlich ist. Die Ausgabe neuer Aktien und die Ausgabe von Optionsscheinen und/oder Wandelanleihen erfolgt im Falle einer Abweichung von den Vorzugsrechten der Aktionäre zu Marktbedingungen.
Stockholm, 30. Juni 2025